Energetisches Heilen als Beruf – auf was musst du achten?

Beitrag DGH Richtlinien

In meiner Ausbildung Energetisches Heilen beschäftigen wir uns auch mit den gesetzlichen Bestimmungen.

Was ist erlaubt, was ist nicht erlaubt in Bezug auf das energetische Heilen?

Ich finde, das ist ein ganz wichtiger Punkt, wenn wir uns in diesem Bereich selbstständig machen möchten.

Wir sollten wissen, auf was wir achten müssen, damit wir diesen Beruf auch ordentlich ausüben können.

Meine Hinweise in diesem Beitrag stammen zum Teil aus dem Kompendium des Dachverbandes Geistiges Heilen (DGH)

Im Kompendium sind alle wesentlichen Merkmale aufgeführt, die wir für die Ausübung einer heilerischen Tätigkeit benötigen, wenn wir kein Arzt oder Heilpraktiker sind. Die hier aufgeführten Punkte sind aus dem Kompendium zitiert.

Die wichtigsten Punkte aus dem Kompendium des DGH

Definition energetisches Heilen

Geistig/spirituelles Heilen ist ein Angebot an Hilfesuchende, welches gleichberechtigt neben klassischer Schulmedizin und allen ganzheitlich-therapeutischen Angeboten und nicht in Konkurrenz zu diesen steht.

Aufgabe und Ziel ist es, Heilung im ganzheitlichen Sinne zu fördern, die Selbstheilungskräfte anzuregen, sowie Menschen beim Wahrnehmen der eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Gestaltung ihres Lebens zu ermutigen und zu unterstützen.

Energetisches/geistiges Heilen aktiviert die Selbstheilungskräfte, fördert Heilung im ganzheitlichen Sinne, ermutigt und unterstützt Menschen beim eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Gestalten ihres Lebens.

Berufsbeschreibung Heiler/in

Der Heiler versteht das universelle/göttliche Bewusstsein als Quelle der Heilkraft und nicht sich selbst. Heiler sind eine Art Mittler von Energien und Informationen. Heiler sind Impulsgeber, damit sich der Klient in einen ganzheitlichen Heilungsprozess begeben kann, an dem er selbst aktiv beteiligt ist.

Einem Heiler kommt damit die besondere Aufgabe zu, sich selbst zu entwickeln. Nur was in ihm schwingen kann, kann auf der Erde lebendig werden.

Ein Heiler trägt die Verantwortung dafür, dass beim Klienten nicht der Eindruck erweckt wird, es handele sich um heilkundlichen Beistand in dem Sinn, wie ihn Ärzte oder Heilpraktiker leisten.

Dritte Säule im Gesundheitswesen

Das Ziel des DGH ist es, geistiges/energetisches Heilen als 3. Säule im Gesundheitswesen zu etablieren – gleichberechtigt neben Schulmedizin und Naturheilkunde.

Aktuelle Rechtslage

Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2004 (Beschluss vom 02.03.2004) ist klargestellt, dass Heiler durch Handauflegen und andere rituelle Praktiken, energetisches/geistiges Heilen ausüben, keiner Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz bedürfen.

Darf ich den Begriff Praxis verwenden?

Der Begriff selbst ist nicht gesetzlich geschützt bzw. nicht nur den klassischen Heilberufen vorbehalten (Beispiel: Rechtsanwaltspraxis) bei der Verwendung des Begriffes ist jedoch Achtsamkeit geboten. Jede Verwechslungsgefahr mit einer Arztpraxis sollte tunlichst vermieden werden. So ist der Begriff Heilpraxis durchaus missverständlich und irreführend und damit verboten. Der Begriff Praxis für geistiges Heilen hingegen wäre zulässig.

Darf ich mich Therapeut nennen?

Grundsätzlich ja, denn der Begriff Therapeut ist gesetzlich in Deutschland nicht geschützt.

Es gibt allerdings bestimmte Berufsgruppen, deren Therapieform nur aufgrund einer besonderen Qualifikation und Ausbildung angeboten werden darf. Folglich dürfen die entsprechenden Berufsbezeichnungen nur von diesen Personen verwendet werden. Hierzu zählen insbesondere die Musiktherapeuten, Ergotherapeuten und Physiotherapeuten. Der DGH empfiehlt sich vor der Bewerbung der heilerischen Tätigkeit mit dem Zusatz Therapeut juristisch beraten zu lassen.

Disclaimer

Ich weise Klienten vor Beginn von Behandlungen deutlich und unmissverständlich darauf hin, dass ich durch meine Tätigkeit Selbstheilungskräfte aktiviere und weder Diagnosen noch Behandlungen von Ärzten, Heilpraktikern und anderen anerkannten Medizinern ersetze.

Auszüge aus dem Kompendium – Basiswissen für Heiler und Heilerinnen vom Dachverband Geistiges Heilen e.V. – nachzulesen unter: Dachverband Geistig Heilen

binary-1188510_640

Wie viel Sicherheit brauchst du als energetische Heilerin, energetischer Heiler?

Klar können wir tausend verschiedene rechtliche und therapeutische Hinweise lesen, wir können die dicksten Bücher lesen. Schlussendlich wird es nie, genau die Absicherung geben, die hundertprozentig passt. Doch es ist bestimmt sinnvoll, bevor du in diesem Bereich tätig wirst, dich über die aktuelle Rechtslage zu erkundigen. Ich habe in meiner jahrelangen Erfahrung einige wichtige Regeln herausgefunden.

Die aktuelle Rechtslage

Informiere dich über die aktuelle Rechtslage in dem Land, wo du wohnst. Ich habe einige Jahre in der Schweiz gearbeitet und erfahren, dass es da total andere Regel und Gesetze gibt.

Der DGH hat eine Menge an sehr guten Tipps ausgearbeitet. Wenn du dich unsicher fühlst, stelle deine offenen Fragen an einen Rechtsanwalt. Wenn du deine Rechte kennenlernst, wirst du umso sicherer deine Arbeit ausüben können. Das gibt dir und deinem Seelenbusiness eine stabile Basis.

Schaue genau hin – deine Wahrnehmungen

Vertraue deinen Wahrnehmungen. Immer wenn es sich unangenehm anfühlt, dann gehört die Arbeit mit einem Klienten nicht in dein Ressort. Dann ist es besser, wenn du deinen Klienten weiterziehen lässt.

Konzentriere dich auf die Klienten, bei denen es sich stimmig und wohl anfühlt, da kann etwas heilsames entstehen.

Disclaimer – Hinweise für deine Klienten

Erstelle deinen speziellen Disclaimer. Es ist für dich, wie auch deine Klienten hilfreich, genau zu wissen, was in dein Aufgabengebiet gehört. Welche Arbeit du genau anbietest und welche nicht in dein Zuständigkeitsgebiet gehört. Es erschafft Klarheit auf beiden Seiten.

Der Disclaimer sollte auf deiner Webseite, deinem Flyer und auch in deinen Beratungsräumen gut sichtbar sein.

Am besten weist du deinen Klienten beim Erstbesuch mündlich auf deinen Disclaimer hin.

Hier zeige ich dir meine Disclaimer:

Die Teilnahme an der Ausbildung ist kein Ersatz für ärztliche oder therapeutische Behandlung. Energetisches und geistiges Heilen dient der Aktivierung der Selbstheilungskräfte und ersetzt nicht die Diagnose oder Behandlung durch den Arzt oder Heilpraktiker. Du alleine trägst während der gesamten Teilnahme an der Ausbildung Energetisches Heilen die volle Verantwortung für dein körperliches und psychisches Wohlergehen.

Oder…

Meine Arbeit dient der Aktivierung der Selbstheilungskräfte und ersetzt nicht die Diagnose oder Behandlung durch den Arzt oder Heilpraktiker. Falls du unter akuten gesundheitlichen oder psychischen Erkrankungen leidest, empfehle ich dir einen Arzt, Heilpraktiker oder Psychotherapeut deiner Wahl aufzusuchen.

 Leite deine Klienten weiter

Wenn du spürst, deine Klienten sind bei dir nicht am richtigen Platz, scheue dich nicht, das mitzuteilen. Es hilft dir und deinen Klienten, wenn du das offen und ehrlich aussprichst.

Leite sie weiter – gibt ihnen einen Hinweis, wo sie noch Hilfe bekommen können. Es gibt genügend Therapeuten, Ärzte oder auch Organisationen, die weitere Unterstützung anbieten.

Ich habe mir einen Ordner mit Adressen von Organisationen angelegt, die Menschen in den verschiedensten Lebenslagen unterstützen. Diese Adressen gebe ich gerne weiter.

Begegnungen mit Vertrauen und Freude

Erkenne, wenn du dich überfordert fühlst und handle. Deine Arbeit ist so wertvoll und es sollte dir Freude bereiten. Umgebe dich mit den Menschen, die du unterstützen und in ihre Kraft und Stärke bringen kannst – alle anderen lasse ziehen. Mit dieser inneren Haltung kannst du jedem deiner Klienten und Seminarteilnehmer voller Vertrauen und Freude begegnen.

Herzliche Grüße

Marianne

P.S. In meinem Text unterscheide ich nicht zwischen der männlichen und weiblichen Form, für mich ist jeder ein Mensch.

Disclaimer: Alle hier aufgeführten Tipps stammen zum Teil aus dem Kompendium des Dachverbandes Geistiges Heilen (DGH) und aus meinen eigenen Erfahrungen. Ich erhebe keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bei weiteren Fragen kannst du dich an einen Rechtsanwalt wenden. 

Trage dich ein und erhalte die Audioaufnahme: "Nimm' deinen Platz ein" und meine wöchentlichen Inspirationen & Tipps.



     

    40 Kommentare

    1. Hallo Marianne
      Ich bin Österreicherin, die Liebe hat mich nach Deutschland verlegt😍
      Nun mache ich eine Ausbildung zur Cranio Sacral Balancing, da ich weiß das ich in Deutschland mit der Ausbildung nichts anmelden kann, hab ich mir gedacht ich melde es unter dem Heilergewerbe an. Hast du da vl Tipps für mich weil ich mich da so gar nicht auskenne.
      ❤️ liche Grüße

      • Marianne Hauser

        Liebe Romana,

        das ist schön, dass du hier in Deutschland deine Praxis eröffnen möchtest. Wie wäre es, wenn du deine Arbeit als Heilarbeit oder Heilbehandlungen am Rücken benennen würdest? Natürlich solltest du bei der Ausbildungsleitung abklären, inwieweit du diese Arbeit anbieten darfst und welche Voraussetzungen du dafür brauchst. Dazu kann ich dir leider nichts sagen.

        Alles Liebe dir!
        Marianne

    2. Hallo Marianne, ich bin soeben über Deine wertvolle Seite gestoßen und habe eine Frage an Dich! Ich bin ebenfalls tätig im Bereich “Energieheilung und Coaching” und dies steht so auf meinen Visitenkarten als auch auf meiner Homepage, die aktuell im Aufbau ist. Kann ich “Energieheilung” schreiben? Ich bin nämlich gerade etwas verunsichert, ob ich das ggf. anders schreiben muss. Ich freue mich, wenn Du mir hier weiterhelfen könntest!? Danke & Liebe Grüße, Miria

      • Marianne Hauser

        Liebe Miria,

        schön, dass du im Bereich energetischen Heilen tätig bist.
        Grundsätzlich ist es empfehlenswert, wenn wir unser Business Heilen für… oder Heilen mit… benennen. Energieheilung wäre auch möglich, aber vielleicht wäre auch Heilen mit liebevollen Energien möglich oder dir fällt noch etwas Besseres ein.

        Wünsche dir einen erfolgreichen Aufbau deiner Webseite.
        Alles Liebe dir!
        Marianne

    3. Hallo, liebe Marianne ! :)
      Vielen lieben Dank für dein Artikel .

      Ich habe ein Zertifikat bekommen von Emotions Code.
      Diese Methode wird auch verwendet, um die Selbstheilung des Körpers anzuregen, indem Energieblockaden in Form von eingeschlossenen Emotionen beseitigt werden.
      Könnten Sie mir mitteilen, ob sowas als Gewerbe oder als Freiberufler angemeldet sein sollte?
      Gibt es bei der Berufsausübung besondere Voraussetzungen zu beachten?
      Ist es empfehlenswert, eine spezielle Versicherung etc. zu haben?
      Die Sitzungen werden hauptsächlich online durchgeführt (Energie erfordert keinen physischen Kontakt).

      Ich wäre Ihnen für Ihre Antwort dankbar
      Liebe Grüße

      • Marianne Hauser

        Liebe Marzena,
        deine Frage nach dem gewerblichen oder freiberuflichen anmelden beim Finanzamt kann ich dir nicht beantworten. Da es so viele unterschiedliche Berufe gibt, wäre es am besten, wenn du direkt bei deinem zuständigen Finanzamt nachfragst oder bei deinem Steuerberater. Ich habe eine Haftpflicht abgeschlossen, das war für mich, da ich auch Seminare gebe wichtig.
        Ansonsten kannst du direkt loslegen.

        Ich wünsche dir ganz viel Freude und gutes Gelingen mit deinem Business.
        Herzlichst Marianne

    4. Liebe Marianne,
      ich bin heute auf deine Seite so hilfreiche und wunderschöne Seite gestoßen. Bin gerade dabei eine Homepage für mein Seelenbusiness zu gestalten. Ich möchte gerne Akasha-Lesungen anbieten, Energieheilung auf Grundlage von Board of Angels (Energiearbeit für die neue Zeit) und Coaching. Mir wurde gesagt, dass ich Begriffe wie heilen, Selbstheilungskräfte etc. nicht verwenden darf. Habe allerdings auch Ausbildungen im Geistigen und Medialen Heilen gemacht.
      Bin unsicher wie ich mich nennen kann. Energiearbeiterin gefällt mir nicht so. Wenn ich mein Seelenbusiness ” Heilung mit der Kraft der Engel” nennen würde, würde ich mich praktisch als Heilerin bezeichnen. Kannst du mir bitte einen Tipp geben, würde mich sehr freuen! Ganz liebe Grüße, Beate

      • Marianne Hauser

        Liebe Beate,

        es freut mich, dass du in dem Bereich energetisches Heilen arbeitest.

        Begriffe wie Heilen sind in Deutschland nicht verboten. Wir sollten nur darauf achten, dass wir sie richtig einsetzen, damit nicht ausdrücken, dass wir heilen können, dass wir wie Ärzte praktizieren. Als energetische Heiler stärken wir die Selbstheilungskräfte, wir vermitteln zwischen Himmel und Erde, wir sind Helfer für alle seelischen Belange, die sich auch körperlich ausdrücken können. Ich weiß jetzt nicht, wo du deine Ausbildungen gemacht hast, es gibt Ausbildungen, wo die Hinweise gegeben werden, diese Begriffe nicht zu verwenden. Keine Ahnung warum.

        “Heilung mit der Kraft der Engel” ist ein ganz wunderbarer Name für dein Seelenbusiness. Ich finde, er passt sehr gut zu dir und deiner Arbeit.

        Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen, ansonsten melde dich gerne nochmal.

        Alles Liebe dir!
        Marianne

    5. Gülcan Gücyetmez

      liebe Marianne

      vor einem Jahr, habe ich energetische Heilung gelernt. es heißt Alfa bioenerji healing .

      da ich ein Zertifikat habe.

      ist meine Frage ? könnte ich mit zertivikat selbstständig arbeiten.

      würde mich freuen wenn ich ein Antwort bekomme.
      wohne in Mainz
      liebe Grüße gülcan 💐

      • Marianne Hauser

        Liebe Gülcan,

        ja klar kannst du dich damit selbstständig machen. Wir können uns mit allem selbstständig machen, wenn wir uns ordnungsgemäß anmelden.
        Ich wünsche dir ganz viel Freude mit deinem neuen SeelenBusiness.

        Herzlichst Marianne

    6. Hallo liebe Marianne,
      ich würde gerne als Heilerin im Nebenerwerb anfangen, aber meine Rechtsanwältin für Existenzgründung hat mich sehr verunsichert. Ich würde gerne Seelen-Heilung, Abbeten, energetische Reinigung uvm. anbieten, bin mir nur nicht sicher, ob ich Gewerbe anmelden muss, oder ob ich als Freiberuflerin arbeiten darf, und in welchem Berufsbereich…? Hättest Du einen Rat für mich?

      Vielen lieben Dank,

      liebe Grüße Aurelia

      • Marianne Hauser

        Liebe Aurelia,

        schön, dass du als Heilerin beginnen möchtest.

        Zu deiner Frage wegen der Anmeldung als Gewerbe oder Freiberufler würde ich sagen Gewerbe. Hier kannst du gerne noch nachlesen.

        Wenn du noch nicht ganz sicher bist, dann rufe doch einfach bei deinem Finanzamt an, sie können dir bestimmt weiterhelfen. Ich habe immer ganz gute Erfahrungen gemacht, wenn ich direkt angerufen habe.

        Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen, ansonsten melde dich gerne nochmal.

        Alles Liebe dir!
        Marianne

    7. Liebe Marianne,
      auch ich beginne mit Energiearbeit und wusste nicht, wie ich mein Gewerbe nennen sollt. Durch Deine Seite habe ich jetzt Ideen bekommen. Vielen Dank dafür🙏 Ich wünsche Allen viel Freude bei ihrer Energiearbeit. Es gibt nichts Schöneres 😍 Liebe Grüße Elke
      PS: Website ist noch nicht eingerichtet

      • Marianne Hauser

        Liebe Elke,

        das freut mich, dass du durch meine Tipps inspiriert wurdest. Wünsche dir ganz viel Freude mit deinem Business.

        Alles Liebe dir!
        Marianne

    8. Erst einmal vielen vielen Dank für die wirklich hilfreichen Antworten.
      Bin auch total unschlüssig, wie ich mein Business nennen soll.
      Ich arbeite energetisch in Verbindung mit der Engel-Heil Kraft , Edelsteinen,.
      Für Inspiration wäre ich offen 🫶🏼
      Liebe Grüße.
      A.K

      • Marianne Hauser

        Liebe A.K,
        schön, dass du zu meiner Seite geführt wurdest.
        Mir fällt spontan “Heilung mit der Kraft der Engel und Edelsteinen” ein. Vielleicht wäre das der Name für dein Seelenbusiness?

        Alles Liebe dir!
        Marianne

    9. Liebe Marianne,

      ich möchte mich ganz herzlich bei dir bedanken. Dein Artikel hat mir persönlich sehr geholfen. Ich fühle mich besser informiert und auch mutiger :)

      Vielen Dank auch an alle, die Ihre Kommentare und Fragen geschrieben haben :)

      Ich bin Psychologin und arbeite gerne mit Klienten die sich mit spirituellen Themen beschäftigen wollen.
      Vor ein paar Jahren habe ich meine besondere Gaben entdeckt und mein großer Traum wäre, die in meiner psychologischen Praxis zu integrieren.

      Zur Zeit arbeite ich als freiberufliche psychologische Beraterin und finde keine Antwort auf die frage, ob ich weiter als Freiberuflerin arbeiten könnte wenn ich zusätzlich spirituelle Heilmethoden anbiete.
      Darf ich dich Marianne bitte fragen, ob du Informationen zu dem Thema hast?

      Ich würde für deine Antwort sehr dankbar sein.
      Warme Grüße,
      Kasia

      • Marianne Hauser

        Liebe Kasia,

        das freut mich, dass dir mein Beitrag geholfen hat. Ich finde es auch immer bereichernd, wenn ich die Fragen zu dem Thema Heilen erhalte, so kann sich ein schöner bunter Teppich weben und vieles wird klarer.

        Jetzt zu deiner Frage. Ich habe eine Freundin, die auch Psychologin ist, sie bringt die Spiritualität mit in ihre Arbeit ein, immer nur ein bisschen. Sie meint, das geht ganz gut. Beides kann sich ganz wunderbar ergänzen.

        Was ich auch noch machen würde, wenn du dir unsicher bist, es gibt doch einen Verband der Psychologen, hier kannst du bestimmt mal nachfragen, inwieweit die Grenzen gesteckt werden, was erlaubt, was nicht erlaubt ist.

        Nach meinem Verständnis kann die Liebe, egal wie wir sie nennen, überall mit einbezogen werden, welche Form wir ihr geben, da können wir ganz achtsam sein und schauen, wie wir sie einbringen können.

        Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen, schreibe gerne, wie es sich weiterentwickelt bei dir.

        Alles Liebe dir!
        Marianne

    10. Marianne Hauser

      Liebe Jennifer,

      das ist eine schöne Arbeit, die du anbietest.

      Grundsätzlich kannst du dein Business so nennen, besser wäre noch Heilung mit Klang und Frequenz.

      Wünsche dir weiterhin ganz viel Freude bei deiner Arbeit.

      Herzlichst Marianne

    11. Jennifer

      Hallo Marianne,
      vielen Dank für deinen tollen Artikel und die Informationen. Ich gebe Klangmassagen, arbeite zusätzlich mit Stimmgabeln, ätherischen Ölen und Heilsteinen. Das man kein Heilversprechen geben darf, weiß ich.
      Darf ich auf meinen Visitenkarten Klang- und Frequenzheilung angeben?
      Viele Grüße
      Jennifer

    12. Liebe Marianne,

      vielen lieben Dank für Deine Zeit und ausführliche Auskunft. Ein bisschen hilft es mir weiter. Dankeschön und auch Dir wünsche ich alles Liebe!

      Lichtvolle Grüße, Janine :-)

    13. Hallo Marianne

      Ich bin dabei mein Seelenbusiness auf die Beine zu stellen, meine Frage ist darf ich meine Homepage so nennen; bodysoulmindheal.com weil das Wort heilen drin ist bin ich mir unsicher, ich arbeite mit Quantenphysik, heilfrequenzen.

      Danke schön für deinen tollen Artikel.
      Ganz liebe Grüße Ivonne

      • Marianne Hauser

        Liebe Ivonne,

        prima, dass du mit deinem Seelenbusiness starten möchtest. Der Name für deine Webseite ist aus meiner Sicht so in Ordnung. Aber wie immer übernehme ich natürlich keine Haftung, ich bin ja kein Anwalt. Heilen ist als Bezeichnung nicht verboten, es kommt nur darauf an, wie wir das Wort einsetzen.
        Alles Liebe dir!
        Marianne

    14. Liebe Marianne,

      wunderbar, das es Jemanden gibt, der mal kurz erläutert, was notwendig ist, wenn man sich als Heilerin selbständig machen möchte. Vielen Dank dafür! :-) Es ist so schwierig sich durch diese ganzen Richtlinien durchzuarbeiten. Ich möchte gern der Vision die du hast folgen und möchte mich jetzt auch selbständig machen und suche nach einer passenden Bezeichnung, was ich beim Finanzamt angeben kann. Ich bin Medium und biete dann Heilsitzungen und Channelings an. Immer wenn ich im Internet was gesucht habe, bin ich oft auf deiner Seite gelandet. :-) Da dachte ich mir, ich frag dich mal. :-) Akzeptiert das Finanzamt es, wenn ich mich als Energiearbeiter anmelde oder hast du eine andere Idee? Was denkst du? Ich danke dir sehr für eine Rückmeldung! Liebe Grüße, Janine :-)

      • Marianne Hauser

        Liebe Janine,
        ja da hast du vollkommen recht, es ist manchmal ziemlich anstrengend, wenn wir mit einem Business beginnen möchten, bis alle Formulare ausgefüllt sind und bis wir wissen, was wir reinschreiben möchten.

        Bei der Bezeichnung des Namens für dein Seelenbusiness würde ich etwas genauer sein. Energiearbeiter kann mehrere Formen haben, Energie ist auch im Strom ;-) Auch für deine Klienten ist es besser, wenn du genau ausdrückst, was du anbietest. Es könnte z.B. Energetisches Heilen sein, du bietest ja Heilsitzungen an.

        Ich habe die Erfahrung gemacht, wenn ich Fragen an das Finanzamt habe, rufe ich direkt da an, sie sind immer sehr nett und ich bekomme sofort die passende Antwort.

        Ich hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen. Wünsche dir einen liebevollen Start in dein neues Seelenbusiness.
        Herzlichst Marianne

    15. Hallo Marianne, ich habe gerade Deinen Artikel gelesen und mich sehr über die guten Infos gefreut. Ganz herzlichen Dank dafür :)

      Meine Frage ist, darf ich mich (zB auch auf Visitenkarten usw als “energetische Heilerin …” nennen und ist es rechtens auf mein Praxisschild zu schreiben: “Praxis für energetische & spirituelle Heilmethoden”
      So ganz bin ich zwar mit dem Namen noch nicht einig, aber mir will kein passender er einfallen :)
      Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen. :)

      Alles Liebe Dir,
      Michaela

      • Marianne Hauser

        Liebe Michaela,

        zu deinen beiden Fragen kann ich mit ja antworten. Du darfst dich energetische Heilerin nennen und deine Bezeichnung Praxis für energetische & spirituelle Heilmethoden ist erlaubt.
        Ich wünsche dir ganz viel Freude mit deiner Arbeit. Wenn noch weitere Fragen auftauhen, melde dich gerne.

        Herzlichst Marianne

    16. Anna Ausborn

      Hallo Marianne,
      Ich bin durch Zufall auf diese Seite gelangt und habe mich gefragt ob du mit ein oder zwei Bücher empfehlen könntest, um mich in das Thema einzulesen. Ich finde das sehr interessant aber ist recht schwer ein gutes Buch zu finden über ein Thema mit dem man sich nicht so richtig auskennst.
      Danke im Voraus
      Liebe Grüße
      Anna

      • Marianne Hauser

        Liebe Anna,

        ja ja diese Zufälle ;-).
        Ich kann dir leider kein Buch empfehlen, da ich selbst einfach im Internet nachgeschaut habe oder von meinen eigenen Erfahrungen geschrieben habe. Du hast vollkommen recht, es gibt eine Menge an Büchern zu diesem Thema. Ich würde einfach mal energetisches Heilen und Selbsständigkeit eingeben, bestimmt findest du das passende Buch, lasse dich einfach leiten.

        Alles Liebe dir!
        Marianne

    17. ♥ Melanie ♥

      Hallo liebe ♥ Marianne ♥,

      auch ich danke dir für die herzlich dargelegten und super strukturierten Informationen. Ich fange gerade erst an, mich mit dem Thema Selbständigkeit im Bereich energetische Heilung zu beschäftigen und bei dir habe ich einen sehr guten Einstieg gefunden. Vielen lieben Dank dafür uns alles Liebe für dich.

      • Marianne Hauser

        Liebe Melanie,

        das freut mich, dass dir mein Beitrag weiterhilft. Wünsche dir ganz viel Freude beim Start mit deinem Seelenbusiness.

        Alles Liebe dir!
        Marianne

      • Marianne Hauser

        Liebe Annemarie,

        das ist auch eine nette Form und Begriff für dein Seelenbusiness. Es ist immer wieder erstaunlich, was alles möglich ist ;-)

        Herzlichst Marianne

    18. Annemarie Oberbacher

      Habe eine Frage?
      Bin Energetikerin und spirit.Heiler
      Würde gerne ein Werbeschild machen lassen mit folgender Aufschrift

      NATURHEILPRAXIS
      für Ganzheitliche Alternativmethoden u.spirit.Heilweisen

      Geht dies oder nicht

      Lg.Annemarie Oberbacher

      • Marianne Hauser

        Liebe Annemarie,

        besser wäre wenn du Praxis für ganzheitliche Alternativmethoden und spirit. Heilweisen schreiben würdest. So unterscheidet es sich besser von z.B. Arztpraxis.

        Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen. Wünsche dir ganz viel Erfolg mit deiner Praxis.

        Alles Liebe!
        Herzlichst Marianne

    19. Hallo Marianne,

      gibt es hinsichtlich der Praxisräume irgendwelche Vorgaben oder Bestimmungen? Ich plane einen Raum meiner Wohnung hierfür bereitzustellen. Die Genehmigung des Vermieters habe ich bereits. Danke. Viele Grüße

      • Marianne Hauser

        Lieber Boris,

        hinsichtlich der Praxisräume gibt es keine Beschränkungen, wenn du sie ordnugsgemäss beim Vermieter und dann auch beim Finanzamt angemeldet hast. So viel ich weiß gibt es Bestimmungen für Heilpraktiker. Da kenne ich mich aber nicht aus. Dann wünsche ich dir einen kraftvollen und liebevollen Start mit deinem Business.

        Alles Liebe dir!
        Marianne

    20. Liebe Marianne,
      Dein Artikel hat mir sehr geholfen. Ich bin gerade dabei mich wieder auf meine Heilfähigkeit einzulassen und mich für das Arbeiten mit Klienten zu öffnen. Ich bin Heilerin, bekomme aber von allen Seien gesagt, dass ich mich nicht so nennen darf, weil ich keine Heilpratikerin bin oder Ärztin. Mir wurde gesagt, dass ich das Wort “Heilen” deshalb gar nicht benutzen darf. Mir ist klar, dass ich keinen Arzt oder Heilpraktiker ersetze. Ich saß jetzt seit einiger Zeit an meiner neuen Visiten Karte und wusste nicht wie ich das Wort “Heilerin” ersetzen kann. Jetzt schreib ich es einfach mit “Energetisch” drauf!
      Vielen Dank für Deine Aufklärung und den Disclaimer!
      Herzliche Grüße,
      Verena

      • Marianne Hauser

        Liebe Verena,

        das freut mich, dass ich dir weiterhelfen konnte. Ja mit den Bezeichnungen ist das so ne Sache. Oft lassen wir uns total verunsichern und die meisten, die uns gute Ratschläge geben, kennen sich auch nicht aus.

        Dann wünsche ich dir weiterhin ganz viel Freude mit deiner Arbeit.

        Alles Liebe dir!
        Marianne

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert